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   BGH, 26.05.2011 - 5 StR 165/11   

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https://dejure.org/2011,12302
BGH, 26.05.2011 - 5 StR 165/11 (https://dejure.org/2011,12302)
BGH, Entscheidung vom 26.05.2011 - 5 StR 165/11 (https://dejure.org/2011,12302)
BGH, Entscheidung vom 26. Mai 2011 - 5 StR 165/11 (https://dejure.org/2011,12302)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 24 Abs 2 StPO, § 30 StPO
    Befangenheitsablehnung eines Revisionsrichters: Besorgnis der Voreingenommenheit wegen Beteiligung einer Angehörigen als Sitzungsstaatsanwältin in der Vorinstanz

  • Wolters Kluwer

    Beeinflussung der Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit des Vorsitzenden Richters bei Mitwirkung am Verfahren seiner Tochter als Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft

  • rewis.io

    Befangenheitsablehnung eines Revisionsrichters: Besorgnis der Voreingenommenheit wegen Beteiligung einer Angehörigen als Sitzungsstaatsanwältin in der Vorinstanz

  • ra.de
  • rewis.io

    Befangenheitsablehnung eines Revisionsrichters: Besorgnis der Voreingenommenheit wegen Beteiligung einer Angehörigen als Sitzungsstaatsanwältin in der Vorinstanz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 30
    Beeinflussung der Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit des Vorsitzenden Richters bei Mitwirkung am Verfahren seiner Tochter als Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2011, 24828
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.01.1999 - 1 StR 171/98

    Mord durch vergiftetes Eis nicht beweisbar

    Auszug aus BGH, 26.05.2011 - 5 StR 165/11
    Welcher Sitzungsstaatsanwalt am Verfahren mitgewirkt hat, ist hierbei in der Regel ohne Bedeutung und vermag deshalb die Einstellung des das Urteil prüfenden Revisionsrichters nicht zu beeinflussen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 14. Mai 1998 - 1 StR 171/98 zum ähnlichen Fall eines Bruders eines Senatsvorsitzenden, der als Nebenklägervertreter im Ausgangsverfahren tätig geworden war).
  • OLG Rostock, 16.08.2013 - 1 Ss 57/13

    Immunität eines Mitglieds der Bundesversammlung: Zeitpunkt des Wegfalls der

    Die von der Verteidigung allein zum Anlass ihres gegen Herrn RiOLG ... gerichteten Ablehnungsantrags genommene Tatsache, dass dieser mit der in diesem Verfahren erstinstanzlich tätig gewesenen Richterin verheiratet ist, ist deshalb unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt geeignet, die Besorgnis der Befangenheit ihres nur mit der revisionsrechtlichen Überprüfung des Berufungsurteils befassten Ehemanns zu begründen (vgl. zum rechtlich ähnlich gelagerten Fall des Auftretens der Tochter eines Revisionsrichters als Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft in der Vorinstanz BGH, Beschl. v. 26.05.2011 - 5 StR 165/11 = StRR 2012, 22).
  • OLG Karlsruhe, 21.06.2016 - 2 Ws 156/16

    Richterablehnung in der Beschwerdeinstanz eines Strafvollstreckungsverfahren:

    So begründet nicht die Besorgnis der Befangenheit, wenn die Tochter eines für das Revisionsverfahren zuständigen Richters Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft gewesen (BGH, Beschluss vom 26.05.2011 - 5 StR 165/11-, juris) oder der Bruder eines Senatsvorsitzenden im Ausgangsverfahren als Nebenklägervertreter tätig geworden war (BGH, Beschluss vom 14.05.1998 - 1 StR 171/98 - [zitiert bei vorgenanntem Beschluss]).
  • LG Freiburg, 22.01.2021 - 6 Ns 270 Js 36278/18

    Richterablehnung im Strafverfahren: Besorgnis der Befangenheit auf Grund der

    Danach kann die eheliche oder verwandtschaftliche Beziehung eines Richters zu einer mit dem Verfahren befassten Staatsanwältin nicht allgemein zu dessen erfolgreicher Ablehnung führen (vgl. nur OLG Karlsruhe BeckRs 2016, 11603; BGH BeckRS 2011, 24828; BGH NJW 2004, 163).
  • LG Nürnberg-Fürth, 04.05.2020 - 11 Ns 951 Js 162580/19

    Begründete Selbstanzeige bei zeitgleichem Verstoß gegen die Wartepflicht für

    b) Speziell für das Strafrecht hat es der Bundesgerichtshof im Jahr 2011 dagegen als (im Sinne des Befangenheitsrechts) unbedenklich angesehen, dass die Tochter eines Mitglieds des zur Entscheidung über die Revision des Angeklagten berufenen Strafsenats in der vorangegangenen Tatsacheninstanz vor dem Landgericht als Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft tätig gewesen war (BGH, Beschluss vom 26.05.2011 - 5 StR 165/11, BeckRS 2011, 24828; zust. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.06.2016 - 2 Ws 156/16, BeckRS 2016, 11603, unter II.).
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